Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel am Steinbachtals.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Gästezimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.
Vertragspartner sind das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.

III. Leistungen / Zahlungen
Das Hotel am Steinbachtal ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Das Hotel am Steinbachtal ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Natur- und Wanderhotels am Steinbachtal sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel am Steinbachtals aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt / Stornierung
Das Hotel am Steinbachtal räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis 30 Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Hotel am Steinbachtal ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Hotel am Steinbachtal gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises. Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Hotel 100 % des vereinbarten Preises. Dieses gilt ebenfalls bei einer vorzeitigen Abreise, oder verspäteten Anreise.
Das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall mit 100 % vom vereinbarten Zimmerpreis für die Zeit des Ausfalles (Zimmerleerstand) berechnet.
Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel am Steinbachtal zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

V. Anreise / Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Hotel am Steinbachtal das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 11:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 11:00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
Ist bei Abreise des Gastes der Zimmerschlüssel nicht mehr auffindbar, bzw. kann der Schlüssel dem Hotel nicht mehr übergeben werden, ist das Hotel berechtigt sofort Schadensersatz vom Gast zu verlangen. Als Wert wird der Neupreis des ganzen Hotelschlüssel angesetzt.

VI. Haftung / Verjährung
Die vertragliche Haftung des Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.
Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
Das Hotel am Steinbachtal haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Schmelzwaser oder Überschwemmungen), z. B. in Bädern. Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich!
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer unverzüglich dem Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab.
Sämtliche Zimmer des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Gästezimmern ist untersagt.
Bei Verstoß ist das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 150,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluss nicht vermietbar sein, so ist das Hotel berechtigt, jede weitere Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung.
Jeder Diebstahl von Hoteleigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal gelten vorstehende Nr. 1 entsprechend. Kosten für Nachsendungen betragen 20,00 €.

VII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Cham vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Cham. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Natur- und Wanderhotel am Steinbachtal bei Bad Kötzting.
Inmitten des bayerischen Waldes.
Hotel Garni
Bed & Breakfast

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  • Familie Hartmannsgruber
  • Steinbach 2
  • 93444 Bad Kötzting
  • Tel.: 09941 1694
  • info[at]hotel-am-steinbachtal.de
  • www.hotel-am-steinbachtal.de